Beschreibung
Details
Die Bewertung von optischen Mängeln und insbesondere die sich ggf. daraus ergebene Berechnung von Minderwerten ist eine Gratwanderung für den Sachverständigen. Seine eigentliche Aufgabe ist die Beschreibung der Abweichung des Istzustandes vom Sollzustand.
Die Bewertung, ob in Konsequenz der festgestellten Abweichung Nachbesserung, Minderung oder gar keine Maßnahmen die Folge sind, ist eine juristische Bewertung, die eigentlich nicht Aufgabe des Sachverständigen ist, in der Praxis aber gefordert wird.
Die Beschreibung der Herangehensweise und die juristisch/technischen Bewertung optischer Mängel sind Ziel des Leitfadens.
Dazu müssen die vertraglichen Hintergründe geklärt werden. Im juristischen Teil des Leitfadens wird diese vertragliche Basis (Was ist vereinbart? Was gilt, wenn nichts konkret vereinbart ist?) besprochen.
Dabei werden die typischen Bewertungsprobleme im Maler- und Lackiererhandwerk berücksichtigt. Unebenheiten sind oft Ursache von optischen Mängeln, die Ebenheitstoleranzen der DIN 18202 können aber nicht ohne Weiteres bei allen vom Maler ausgeführten Leistungen (Tapezierung, Beschichtungen, WDVS, Bodenbeläge) gleich bewertet werden. Betrachtungs- und Beurteilungsbedingungen (Streiflicht) sind Thema des Leitfadens. Die kategorische Ablehnung der Beurteilung einer Abweichung im Streiflicht ist praxisfremd, zumal bei vielen Objekten Streiflicht eine durchaus übliche Beleuchtungssituation ist. Die Bewertung muss dann mit Sachverstand durchgeführt werden.
Im Leitfaden werden für das Malerhandwerk wesentliche Richtlinien genannt, die Vorgaben zu optischen Anforderungen enthalten. Dies sind die ATVen, BFS Merkblätter, Merkblätter der Gipsindustrie zu Oberflächengüten, Merkblätter zu bestimmten Untergründen oder Bauteilen. Eine vollstände Beschreibung von standardisierten optischen Qualitätsbeschreibungen für die im Maler- und Lackiererhandwerk ausgeführten Leistungen gibt es jedoch nicht. Insofern bleibt die Beurteilung einer optischen Qualität vor dem Hintergrund der üblichen Ausführungsqualität Sache des handwerklichen Sachverständigen.
Der Leitfaden ist kein Kochrezept um im Detail Minderwertberechnungen durchführen zu können. Er enthält aber Beispiele, anhand derer das Vorgehen zur Bewertung optischer Abweichungen nachvollzogen werden kann.
Die Bewertung, ob in Konsequenz der festgestellten Abweichung Nachbesserung, Minderung oder gar keine Maßnahmen die Folge sind, ist eine juristische Bewertung, die eigentlich nicht Aufgabe des Sachverständigen ist, in der Praxis aber gefordert wird.
Die Beschreibung der Herangehensweise und die juristisch/technischen Bewertung optischer Mängel sind Ziel des Leitfadens.
Dazu müssen die vertraglichen Hintergründe geklärt werden. Im juristischen Teil des Leitfadens wird diese vertragliche Basis (Was ist vereinbart? Was gilt, wenn nichts konkret vereinbart ist?) besprochen.
Dabei werden die typischen Bewertungsprobleme im Maler- und Lackiererhandwerk berücksichtigt. Unebenheiten sind oft Ursache von optischen Mängeln, die Ebenheitstoleranzen der DIN 18202 können aber nicht ohne Weiteres bei allen vom Maler ausgeführten Leistungen (Tapezierung, Beschichtungen, WDVS, Bodenbeläge) gleich bewertet werden. Betrachtungs- und Beurteilungsbedingungen (Streiflicht) sind Thema des Leitfadens. Die kategorische Ablehnung der Beurteilung einer Abweichung im Streiflicht ist praxisfremd, zumal bei vielen Objekten Streiflicht eine durchaus übliche Beleuchtungssituation ist. Die Bewertung muss dann mit Sachverstand durchgeführt werden.
Im Leitfaden werden für das Malerhandwerk wesentliche Richtlinien genannt, die Vorgaben zu optischen Anforderungen enthalten. Dies sind die ATVen, BFS Merkblätter, Merkblätter der Gipsindustrie zu Oberflächengüten, Merkblätter zu bestimmten Untergründen oder Bauteilen. Eine vollstände Beschreibung von standardisierten optischen Qualitätsbeschreibungen für die im Maler- und Lackiererhandwerk ausgeführten Leistungen gibt es jedoch nicht. Insofern bleibt die Beurteilung einer optischen Qualität vor dem Hintergrund der üblichen Ausführungsqualität Sache des handwerklichen Sachverständigen.
Der Leitfaden ist kein Kochrezept um im Detail Minderwertberechnungen durchführen zu können. Er enthält aber Beispiele, anhand derer das Vorgehen zur Bewertung optischer Abweichungen nachvollzogen werden kann.