Beschreibung
Details
In den letzten Jahren haben sich die Qualitätsstufen Q1 bis Q4 als Definitionen für unterschiedliche Qualitätsstufen von neuen Putzoberflächen [1] und von neuen Konstruktionen aus Gips- [2] und Gipsfaserplatten [3] etabliert.
Als Voraussetzung bei Planung, Ausschreibung, Ausführung und Beurteilung ist zu berücksichtigen, dass klare vertragliche Vereinbarungen etwaige Missverständnisse mit zwischen Planern, Auftraggebern und Auftragnehmern minimieren und damit undefinierte Oberflächenbeschreibungen wie „malerfertig“, „tapezierfertig“ und dergleichen keine Bedeutung mehr haben.