BFS-Info 23/01 zu MB 12 und 16

BFS-Info 23/01 zu MB 12 und 16

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In den BFS-MB Nr. 12 - Oberflächenbehandlung von Gipsplatten (Gipskartonplatten) und Gipsfaserplatten (Juli 2007) und BFS-MB Nr. 16 - Technische Richtlinien für Tapezier- und Spannarbeiten innen (2013) werden ausführlich die anerkannten Regeln der Technik für Beschichtungen auf Putzoberflächen oder Trockenbaukonstruktionen, beplankt mit Gips- oder Gipsfaserplatten behandelt. Für unsere Ausbaubranche stellen diese die anteilig größten Flächenanteile für auszuführende Tapezier- oder Beschichtungsarbeiten dar.
Die nun vorliegende BFS-Info 23/01 soll Hilfestellung dazu geben, auf welche Qualitätsstufe welche Art der Oberflächenbehandlung in Abhängigkeit zum erwarteten Ergebnis ausgeführt werden kann.
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Beschreibung

Details

In den letzten Jahren haben sich die Qualitätsstufen Q1 bis Q4 als Definitionen für unterschiedliche Qualitätsstufen von neuen Putzoberflächen [1] und von neuen Konstruktionen aus Gips- [2] und Gipsfaserplatten [3] etabliert. Als Voraussetzung bei Planung, Ausschreibung, Ausführung und Beurteilung ist zu berücksichtigen, dass klare vertragliche Vereinbarungen etwaige Missverständnisse mit zwischen Planern, Auftraggebern und Auftragnehmern minimieren und damit undefinierte Oberflächenbeschreibungen wie „malerfertig“, „tapezierfertig“ und dergleichen keine Bedeutung mehr haben.