Beschreibung
Details
Geltungsbereich: a) Maßnahmen für das Schwerentflammbarmachen von Holz und Holzwerkstoffen durch Beschichtungen . Die dazu verwendeten Stoffe bedürfen eines bauaufsichtlichen Verwendungsnachweises (Zulassung oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis).
b) Maßnahmen zur Verbesserung der Feuerwiderstandsdauer von Bauprodukten (Bauteilen) aus Stahl durch Beschichtungen. Die dazu verwendeten Stoffe bedürfen generell einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.