BFS MB Nr. 25 - Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen (Stand: 2003)

BFS MB Nr. 25 - Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen (Stand: 2003)

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Artikelnummer: BVF10250

Diese Richtlinie enthält Festlegungen und Informationen, die bei der Planung der Farbgebung, der Ausschreibung, der Bemusterung und Abtönung von Beschichtungsstoffen und ihrer handwerklichen Verarbeitung beachtet werden müssen. Sie beschreibt Farbdifferenzen bei bestimmten Anwendungen von Beschichtungsstoffen in und an Bauwerken. Die Festlegungen gelten für einfarbige Beschichtungsstoffe und Beschichtungen in und an Bauwerken. Sie gelten nicht für mehrfarbige Beschichtungstechniken oder halbtransparente Beschichtungen (Spachteltechniken, Lasuren, etc.) sowie Putze. Für unifarbene Pulverlacke hat der Verband der deutschen Lackindustrie in der VdL-Richtlinie Nr. 10 Liefertoleranzen festgelegt.
Für Effektlackierungen bzw. Effektbeschichtungen mit Metallic- oder Perlglanz gelten besondere Hinweise (siehe Abschnitt A.3 im Anhang A). Farbtoleranzen können für diese Beschichtungen aufgrund ihrer besonderen Reflektionseigenschaften nur bedingt angegeben werden. Die in Abhängigkeit von der Zeit auftretenden Farbdifferenzen sind im Wesentlichen von den eingesetzten Stoffen und den Einwirkungen aus der Umwelt abhängig. Diese Farbveränderungen sind nicht Gegenstand dieser Richtlinien.
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Beschreibung

Details

Diese Richtlinie enthält Festlegungen und Informationen, die bei der Planung der Farbgebung, der Ausschreibung, der Bemusterung und Abtönung von Beschichtungsstoffen und ihrer handwerklichen Verarbeitung beachtet werden müssen. Sie beschreibt Farbdifferenzen bei bestimmten Anwendungen von Beschichtungsstoffen in und an Bauwerken. Die Festlegungen gelten für einfarbige Beschichtungsstoffe und Beschichtungen in und an Bauwerken. Sie gelten nicht für mehrfarbige Beschichtungstechniken oder halbtransparente Beschichtungen (Spachteltechniken, Lasuren, etc.) sowie Putze. Für unifarbene Pulverlacke hat der Verband der deutschen Lackindustrie in der VdL-Richtlinie Nr. 10 Liefertoleranzen festgelegt. Für Effektlackierungen bzw. Effektbeschichtungen mit Metallic- oder Perlglanz gelten besondere Hinweise (siehe Abschnitt A.3 im Anhang A). Farbtoleranzen können für diese Beschichtungen aufgrund ihrer besonderen Reflektionseigenschaften nur bedingt angegeben werden. Die in Abhängigkeit von der Zeit auftretenden Farbdifferenzen sind im Wesentlichen von den eingesetzten Stoffen und den Einwirkungen aus der Umwelt abhängig. Diese Farbveränderungen sind nicht Gegenstand dieser Richtlinien.