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  1. BFS-Info zu MB 16; Hinweise zur Verklebung

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    Artikelnummer: BVF10811
    Die Tapezierung von diffusionshemmenden/dichten Wandbelägen auf Dispersionsspachtelmassen kann zu Problemen führen. Immer häufiger werden gerade im Objekt- und Neubau Dispersionsspachtel eingesetzt. Sie sind u. a. unter den Begriffen Airless-, Spritz- oder Akkordspachtel im Handel. Zu diesem Themenbereich wurde gemeinsam mit den Fachkreisen der Spachtelmassen- und Wandbelagshersteller die BFS-Information 23-02 „Hinweise zur Verklebung von diffusionsbremsenden bis diffusionsdichten Wandbekleidungen auf Dispersionsspachtelmassen“ erarbeitet. Diese soll die Anmerkung im BFS-Merkblatt Nr. 16 Technische Richtlinien für Tapezier- und Spannarbeiten innen, Stand November 2013, in dem Dispersionsspachtel allgemein nur als bedingt geeigneten Untergrund für Tapezierarbeiten ausgewiesen wird, erläutern und präzisieren. Format: 3 Seiten im Format A4 mehr dazu
  2. BFS MB Nr. 17 – Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf massiven Gips-Wandbauplatten (Stand: 2016)

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    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10170
    Dieses Merkblatt gilt für Beschichtungen (Anstriche), Tapezier- und Klebearbeiten auf Wänden aus »Wandbauplatten aus Gips« nach DIN 18 163 im Innenbereich von Gebäuden. mehr dazu
  3. BFS MB Nr. 18 - Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich (Stand: 2022)

    28,40 €
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    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10180
    Dieses Merkblatt gilt für manuelle Erst-, Überholungs- und Erneuerungsbeschichtungen (Anstriche / Lackierungen / Oberflächenbehandlungen) von Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich. Dieses Merkblatt gilt nicht für die Ausführung von anlagengebundenen Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen. Dieses Merkblatt gilt auch nicht für die Planung und Ausführung des konstruktiven und chemischen Holzschutzes gegen holzzerstörende Pilze und Insekten nach DIN 68800 – Holzschutz. mehr dazu
  4. BFS MB Nr. 19 - Risse in Außenputzen, Beschichtungen und Armierung (Stand: 1997)

    8,50 €
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    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10190
    Dieses Merkblatt dient der Unterscheidung von Rissen im Außenputz, ihrer Zuordnung zu den möglichen Schadensursachen und der Entscheidung, mit welchen Beschichtungssystemen gerissene Putze zweckmäßig, optisch und technisch sowie wirtschaftlich vertretbar instandgesetzt werden können. Die Behandlung von Rißarten in anderen Wandbildnern (Untergründen) siehe auch BFS-Merkblatt Nr. 19.1 - Risse in unverputztem und verputztem Mauerwerk, in Gipskartonplatten und ähnlichen Stoffen auf Unterkonstruktionen. Risse in Kunstharzputzen sind ebenfalls nicht Inhalt dieses Merkblatts. mehr dazu
  5. BFS MB Nr. 19.1 - Risse in unverputztem und verputztem Mauerwerk, in Gipskartonplatten und ähnlichen Stoffen auf Unterkonstruktionen; Ursachen und Bearbeitungsmöglichkeiten (Stand: 1991)

    6,40 €
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    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10191
    Dieses Merkblatt dient zur Erkennung von Rißursachen in unverputztem und verputztem Mauerwerk, sowie in Decken- und Wandflächen aus Gipskartonplatten oder ähnlichen Stoffen auf Unterkonstruktionen. Es enthält Vorschläge für Möglichkeiten zur Schadensbeseitigung. Rißbildungen und deren Überarbeitung in Wärmedämm-Verbundsystemen, Fachwerk und Beton bleiben gesonderten Merkblättern vorbehalten. mehr dazu
  6. BFS MB Nr. 20 – Baustellenübliche Prüfungen zur Beurteilung des Untergrundes für Beschichtungs- und Tapezierarbeiten (Stand: 2016)

    18,90 €
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    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10200
    Nach DIN 18 350, Abschnitt 3.1.1 in Verbindung mit VOB/B § 4 Nr. 3, hat der Auftragnehmer den Untergrund darauf zu prüfen, ob er für die Durchführung der vertraglichen Leistung geeignet ist. Etwaige Bedenken sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unabhängig von bestimmten Untergrundarten ist folgendes zu beachten: Die Beseitigung von Mängeln des Putzuntergrundes, Grundierungen und das Aufbringen von Haftbrücken sowie weitere besondere Leistungen nach DIN 18 350, Abschnitt 4.2.5 und 4.2.8 sind keine Nebenleistungen. Der Anspruch auf besondere Vergütung muß jedoch nach VOB/B § 2 Nr. 6 angekündigt werden, bevor der Auftragnehmer mit der Ausführung beginnt (aus Beweisgründen ist Schriftform zu empfehlen!). Hinweis: Das Säubern des Putzuntergrundes von Staub und losen Teilen gemäß DIN 018 350 Abschnitt 4.1.3 ist eine Nebenleistung. *) Anmerkung: Nach DIN 18550 Teil 1, Abschn. 4.5.1, wird der Putzuntergrund auch als - Putzgrund - bezeichnet. In diesem Merkblatt wird der Begriff - Putzuntergrund - verwendet, da dieser der ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten entspricht. Lehnt der Auftraggeber die Vergütung der für die Beseitigung von Untergrundmängeln notwendigen Leistungen ab, ist der Auftragnehmer zur Beseitigung der Mängel nicht verpflichtet, jedoch muß er nach VOB/B § 4 Nr. 3 unverzüglich unter Hinweis auf die Mängel Bedenken gegen die Ausführung geltend machen. Die Beseitigung baudynamischer Risse ist in vielen Fällen mit den dem Putzbetrieb zur Verfügung stehenden Mitteln nicht dauerhaft möglich. Geltendmachung von Bedenken ist in diesem Fall besonders wichtig (siehe auch BFS-Merkblatt Nr. 19.1 »Ursachen und Bearbeitung von Rissen in Putzuntergründen, »Putzen und Trockenbausystemen«). mehr dazu
  7. BFS MB Nr. 20.1 - Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten, Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden (Stand: 1991)

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    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10201
    Nach DIN 18 350, Abschnitt 3.1.1 in Verbindung mit VOB/B § 4 Nr. 3, hat der Auftragnehmer den Untergrund darauf zu prüfen, ob er für die Durchführung der vertraglichen Leistung geeignet ist. Etwaige Bedenken sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unabhängig von bestimmten Untergrundarten ist folgendes zu beachten: Die Beseitigung von Mängeln des Putzuntergrundes, Grundierungen und das Aufbringen von Haftbrücken sowie weitere besondere Leistungen nach DIN 18 350, Abschnitt 4.2.5 und 4.2.8 sind keine Nebenleistungen. Der Anspruch auf besondere Vergütung muß jedoch nach VOB/B § 2 Nr. 6 angekündigt werden, bevor der Auftragnehmer mit der Ausführung beginnt (aus Beweisgründen ist Schriftform zu empfehlen!). Hinweis: Das Säubern des Putzuntergrundes von Staub und losen Teilen gemäß DIN 018 350 Abschnitt 4.1.3 ist eine Nebenleistung. *) Anmerkung: Nach DIN 18550 Teil 1, Abschn. 4.5.1, wird der Putzuntergrund auch als - Putzgrund - bezeichnet. In diesem Merkblatt wird der Begriff - Putzuntergrund - verwendet, da dieser der ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten entspricht. Lehnt der Auftraggeber die Vergütung der für die Beseitigung von Untergrundmängeln notwendigen Leistungen ab, ist der Auftragnehmer zur Beseitigung der Mängel nicht verpflichtet, jedoch muß er nach VOB/B § 4 Nr. 3 unverzüglich unter Hinweis auf die Mängel Bedenken gegen die Ausführung geltend machen. Die Beseitigung baudynamischer Risse ist in vielen Fällen mit den dem Putzbetrieb zur Verfügung stehenden Mitteln nicht dauerhaft möglich. Geltendmachung von Bedenken ist in diesem Fall besonders wichtig (siehe auch BFS-Merkblatt Nr. 19.1 »Ursachen und Bearbeitung von Rissen in Putzuntergründen, »Putzen und Trockenbausystemen«). mehr dazu
  8. BFS MB Nr. 21 - Technische Richtlinien für die Planung und Verarbeitung von WDVS (Stand: 2012)

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    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10210
    Dieses Merkblatt befasst sich mit Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) aus Wärmedämmstoffen, Klebemassen/Klebemörteln, Bewehrung/Armierung, Putzen und Beschichtungsstoffen, Flachverblendern sowie keramischen und sonstigen Belägen. Es behandelt die Planung und die Ausführung von WDVS auf Basis der gültigen Regelwerke (z. B. Normen, Richtlinien, Zulassungen) mehr dazu
  9. BFS MB Nr. 22 - Beschichtungen auf Kunststoff im Hochbau (Stand: 1998)

    5,40 €
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    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10220
    Dieses Merkblatt gilt für Beschichtungen von Kunststoffen an und in Bauwerken. Kunststoffe werden im Hoch- und Ausbau in zunehmendem Maße verwendet. Da die Kunststoffe meist durch entsprechende Pigmentierung eingefärbt sind, erfordern sie nach der Herstellung von Bauteilen in der Regel zunächst keine Beschichtung. Eine Beschichtung kann jedoch aus verschiedenen Gründen erforderlich werden: a) Der Auftraggeber fordert eine spezielle Farbgestaltung. b) Bei der Renovierung wird eine farbliche Neugestaltung verlangt. c) Auf Kunststoffteile soll eine Beschriftung oder Kennzeichnung aufgebracht werden. d) Verwitterte Kunststoffbauteile, z.B. matte, vergilbte, ausgebleichte oder kreidende Oberflächen sollen eine Beschichtung erhalten. e) Die Chemikalienbeständigkeit soll verbessert werden. f) Die elektrostatische Anziehung soll verhindert werden. g) Beschädigungen der Oberflächen sollen ausgebessert werden. mehr dazu
  10. BFS MB Nr. 23 - Technische Richtlinien für das Abdichten von Fugen im Hochbau und von Verglasungen (Stand: 2005)

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    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10230
    Dieses Merkblatt gilt für das Abdichten von Fugen im Hochbau und das Abdichten von Verglasungen. Besondere Hinweise zum Abdichten von Wärmedämm-Verbundsystemen gibt das BFS Merkblatt Nr. 21 – Technische Richtlinien für die Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen. Besondere Hinweise für Fensterabdichtungen gibt das BFS Merkblatt Nr. 18 –Beschichtungen auf maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz, insbesondere Fenstern und Außentüren. Speziell für die Abdichtung von Fugen in Porenbeton gilt das BFS Merkblatt Nr. 11 - Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Porenbeton – und das Berichtsheft Nr. 6 – Merkblatt für die Fugenausbildung bei bewehrten Wandbauteilen aus Porenbeton – des Bundesverbandes der Porenbetonindustrie. mehr dazu
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