BFS MB Nr. 26 - Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich (Stand 2023)

BFS MB Nr. 26 - Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich (Stand 2023)

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Artikelnummer: BVF10260

Dieses Merkblatt gilt für pigmentierte Beschichtungen nach DIN EN ISO 4618 mit dekorativen Anforderungen im Außenbereich. Im Sinne dieses Merkblattes sind dies z. B.

- Fassadenfarben
- Lackfarben lösemittelverdünnbar / wasserverdünnbar
- pastöser Fassadenputz

Es gilt nicht für transparente und lasierende Beschichtungen.
Das Merkblatt informiert über Farbveränderungen, die sich in Abhängigkeit von der Zeit, der Nutzung und den Einwirkungen aus der Umwelt auf Beschichtungen ergeben und beschreibt ein Klassifizierungssystem, das zur Prognose dieser Eigenschaft verwendet werden kann. Das Klassifizierungssystem gilt nur für Tönungen ab Werk und Tönungen mit vom jeweiligen Beschichtungsstoffhersteller gelieferten Tönsystemen.
Festlegungen und Informationen zu Farbdifferenzen, die bei der Planung der Farbgebung, der Ausschreibung, der Bemusterung und Abtönung von Beschichtungsstoffen und ihrer handwerklichen Verarbeitung beachtet werden müssen, werden in BFS-Merkblatt Nr. 25 - Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen behandelt.

12 Seiten, Format DIN A4
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Beschreibung

Details

Das BFS-Merkblatt Nr. 26 - Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich wurde vollständig überarbeitet. Es löst das Merkblatt mit Stand Juli 2007 ab. Neben Präzisierungen der Begriffe und Aktualisierung der Normen- und Richtlinienverweise wurde die Klassifizierung für die Codierung von Produktgruppen für die alterungsbedingte Farbveränderung um eine Lichtbeständigkeitsgruppe erweitert.
Es unterscheidet jetzt zwischen
- hervorragend lichtbeständige anorganische Pigmente (Gruppe 1)
- sehr gut lichtbeständige Pigmente (Gruppe 2)
- gut lichtbeständige Pigmente (Gruppe 3)
- eingeschränkt lichtbeständige Pigmente (Gruppe 4)
Die Produktgruppe pastöser Fassadenputz wurde neu aufgenommen, die nun ebenfalls innerhalb der Klasse B in die Lichtbeständigkeitsgruppen 1 bis 4 eingestuft werden kann. Insgesamt soll somit den Produktinnovationen Rechnung getragen werden. Die Hersteller sind angehalten, ihre Produkte hinsichtlich der neuen Matrix weiterhin selbst einzustufen und die Produkte bzw. die Farbkarten entsprechend zu codieren.