Beschreibung
Details
Besonders in den letzten Jahren ist zu beobachten, dass wiederkehrend Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern hinsichtlich der optischen Qualität der handwerklich erstellten Putzoberflächen auftraten. In vielen Fällen ist diese Frage Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten gewesen. Deshalb war es überfällig, Richtlinien über das technisch Machbare auszuarbeiten, um für den Werkvertrag die Grenzen aufzuzeigen, wo diese handwerkliche Leistung hinsichtlich der optisch wahrnehmbaren Perfektion der Ausführung einzuordnen ist. Darüber hinaus ist es für Auftragnehmer hilfreich, den eigenen Qualifikationsstand anhand eines allgemein anerkannten Maßstabs auf den Prüfstand stellen zu können.