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  1. BFS MB Nr. 20 – Baustellenübliche Prüfungen zur Beurteilung des Untergrundes für Beschichtungs- und Tapezierarbeiten (Stand: 2016)

    18,90 €
    zzgl. 7% MwSt.

    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10200
    Nach DIN 18 350, Abschnitt 3.1.1 in Verbindung mit VOB/B § 4 Nr. 3, hat der Auftragnehmer den Untergrund darauf zu prüfen, ob er für die Durchführung der vertraglichen Leistung geeignet ist. Etwaige Bedenken sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unabhängig von bestimmten Untergrundarten ist folgendes zu beachten: Die Beseitigung von Mängeln des Putzuntergrundes, Grundierungen und das Aufbringen von Haftbrücken sowie weitere besondere Leistungen nach DIN 18 350, Abschnitt 4.2.5 und 4.2.8 sind keine Nebenleistungen. Der Anspruch auf besondere Vergütung muß jedoch nach VOB/B § 2 Nr. 6 angekündigt werden, bevor der Auftragnehmer mit der Ausführung beginnt (aus Beweisgründen ist Schriftform zu empfehlen!). Hinweis: Das Säubern des Putzuntergrundes von Staub und losen Teilen gemäß DIN 018 350 Abschnitt 4.1.3 ist eine Nebenleistung. *) Anmerkung: Nach DIN 18550 Teil 1, Abschn. 4.5.1, wird der Putzuntergrund auch als - Putzgrund - bezeichnet. In diesem Merkblatt wird der Begriff - Putzuntergrund - verwendet, da dieser der ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten entspricht. Lehnt der Auftraggeber die Vergütung der für die Beseitigung von Untergrundmängeln notwendigen Leistungen ab, ist der Auftragnehmer zur Beseitigung der Mängel nicht verpflichtet, jedoch muß er nach VOB/B § 4 Nr. 3 unverzüglich unter Hinweis auf die Mängel Bedenken gegen die Ausführung geltend machen. Die Beseitigung baudynamischer Risse ist in vielen Fällen mit den dem Putzbetrieb zur Verfügung stehenden Mitteln nicht dauerhaft möglich. Geltendmachung von Bedenken ist in diesem Fall besonders wichtig (siehe auch BFS-Merkblatt Nr. 19.1 »Ursachen und Bearbeitung von Rissen in Putzuntergründen, »Putzen und Trockenbausystemen«). mehr dazu
  2. BFS MB Nr. 20.1 - Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten, Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden (Stand: 1991)

    8,50 €
    zzgl. 7% MwSt.

    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10201
    Nach DIN 18 350, Abschnitt 3.1.1 in Verbindung mit VOB/B § 4 Nr. 3, hat der Auftragnehmer den Untergrund darauf zu prüfen, ob er für die Durchführung der vertraglichen Leistung geeignet ist. Etwaige Bedenken sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unabhängig von bestimmten Untergrundarten ist folgendes zu beachten: Die Beseitigung von Mängeln des Putzuntergrundes, Grundierungen und das Aufbringen von Haftbrücken sowie weitere besondere Leistungen nach DIN 18 350, Abschnitt 4.2.5 und 4.2.8 sind keine Nebenleistungen. Der Anspruch auf besondere Vergütung muß jedoch nach VOB/B § 2 Nr. 6 angekündigt werden, bevor der Auftragnehmer mit der Ausführung beginnt (aus Beweisgründen ist Schriftform zu empfehlen!). Hinweis: Das Säubern des Putzuntergrundes von Staub und losen Teilen gemäß DIN 018 350 Abschnitt 4.1.3 ist eine Nebenleistung. *) Anmerkung: Nach DIN 18550 Teil 1, Abschn. 4.5.1, wird der Putzuntergrund auch als - Putzgrund - bezeichnet. In diesem Merkblatt wird der Begriff - Putzuntergrund - verwendet, da dieser der ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten entspricht. Lehnt der Auftraggeber die Vergütung der für die Beseitigung von Untergrundmängeln notwendigen Leistungen ab, ist der Auftragnehmer zur Beseitigung der Mängel nicht verpflichtet, jedoch muß er nach VOB/B § 4 Nr. 3 unverzüglich unter Hinweis auf die Mängel Bedenken gegen die Ausführung geltend machen. Die Beseitigung baudynamischer Risse ist in vielen Fällen mit den dem Putzbetrieb zur Verfügung stehenden Mitteln nicht dauerhaft möglich. Geltendmachung von Bedenken ist in diesem Fall besonders wichtig (siehe auch BFS-Merkblatt Nr. 19.1 »Ursachen und Bearbeitung von Rissen in Putzuntergründen, »Putzen und Trockenbausystemen«). mehr dazu
  3. BFS MB Nr. 21 - Technische Richtlinien für die Planung und Verarbeitung von WDVS (Stand: 2012)

    16,30 €
    zzgl. 7% MwSt.

    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10210
    Dieses Merkblatt befasst sich mit Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) aus Wärmedämmstoffen, Klebemassen/Klebemörteln, Bewehrung/Armierung, Putzen und Beschichtungsstoffen, Flachverblendern sowie keramischen und sonstigen Belägen. Es behandelt die Planung und die Ausführung von WDVS auf Basis der gültigen Regelwerke (z. B. Normen, Richtlinien, Zulassungen) mehr dazu
  4. BFS MB Nr. 22 - Beschichtungen auf Kunststoff im Hochbau (Stand: 1998)

    5,40 €
    zzgl. 7% MwSt.

    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10220
    Dieses Merkblatt gilt für Beschichtungen von Kunststoffen an und in Bauwerken. Kunststoffe werden im Hoch- und Ausbau in zunehmendem Maße verwendet. Da die Kunststoffe meist durch entsprechende Pigmentierung eingefärbt sind, erfordern sie nach der Herstellung von Bauteilen in der Regel zunächst keine Beschichtung. Eine Beschichtung kann jedoch aus verschiedenen Gründen erforderlich werden: a) Der Auftraggeber fordert eine spezielle Farbgestaltung. b) Bei der Renovierung wird eine farbliche Neugestaltung verlangt. c) Auf Kunststoffteile soll eine Beschriftung oder Kennzeichnung aufgebracht werden. d) Verwitterte Kunststoffbauteile, z.B. matte, vergilbte, ausgebleichte oder kreidende Oberflächen sollen eine Beschichtung erhalten. e) Die Chemikalienbeständigkeit soll verbessert werden. f) Die elektrostatische Anziehung soll verhindert werden. g) Beschädigungen der Oberflächen sollen ausgebessert werden. mehr dazu
  5. BFS MB Nr. 23 - Technische Richtlinien für das Abdichten von Fugen im Hochbau und von Verglasungen (Stand: 2005)

    12,60 €
    zzgl. 7% MwSt.

    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10230
    Dieses Merkblatt gilt für das Abdichten von Fugen im Hochbau und das Abdichten von Verglasungen. Besondere Hinweise zum Abdichten von Wärmedämm-Verbundsystemen gibt das BFS Merkblatt Nr. 21 – Technische Richtlinien für die Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen. Besondere Hinweise für Fensterabdichtungen gibt das BFS Merkblatt Nr. 18 –Beschichtungen auf maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz, insbesondere Fenstern und Außentüren. Speziell für die Abdichtung von Fugen in Porenbeton gilt das BFS Merkblatt Nr. 11 - Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Porenbeton – und das Berichtsheft Nr. 6 – Merkblatt für die Fugenausbildung bei bewehrten Wandbauteilen aus Porenbeton – des Bundesverbandes der Porenbetonindustrie. mehr dazu
  6. MB Nr. 24 - Beschichtungen auf pulverlackierten Bauteilen (Stand: 2000)

    9,50 €
    zzgl. 7% MwSt.

    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10240
    Dieses Merkblatt gilt für das Beschichten von Bauteilen im Innen- und Außenbereich, die mit Pulverlacken grundiert sind und mit Flüssiglacken überlackiert werden müssen sowie für fertige Pulverlackierungen, die mit Flüssiglacken überlackiert werden sollen. Dieses Merkblatt gilt nicht für den Kfz-Bereich. Es enthält keine Hinweise für die Beschichtung thermoplatischer Pulverbeschichtungen (siehe Abschn. 2.3, 3.1 und 3.2). mehr dazu
  7. BFS MB Nr. 25 - Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen (Stand: 2003)

    9,80 €
    zzgl. 7% MwSt.

    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10250
    Diese Richtlinie enthält Festlegungen und Informationen, die bei der Planung der Farbgebung, der Ausschreibung, der Bemusterung und Abtönung von Beschichtungsstoffen und ihrer handwerklichen Verarbeitung beachtet werden müssen. Sie beschreibt Farbdifferenzen bei bestimmten Anwendungen von Beschichtungsstoffen in und an Bauwerken. Die Festlegungen gelten für einfarbige Beschichtungsstoffe und Beschichtungen in und an Bauwerken. Sie gelten nicht für mehrfarbige Beschichtungstechniken oder halbtransparente Beschichtungen (Spachteltechniken, Lasuren, etc.) sowie Putze. Für unifarbene Pulverlacke hat der Verband der deutschen Lackindustrie in der VdL-Richtlinie Nr. 10 Liefertoleranzen festgelegt. Für Effektlackierungen bzw. Effektbeschichtungen mit Metallic- oder Perlglanz gelten besondere Hinweise (siehe Abschnitt A.3 im Anhang A). Farbtoleranzen können für diese Beschichtungen aufgrund ihrer besonderen Reflektionseigenschaften nur bedingt angegeben werden. Die in Abhängigkeit von der Zeit auftretenden Farbdifferenzen sind im Wesentlichen von den eingesetzten Stoffen und den Einwirkungen aus der Umwelt abhängig. Diese Farbveränderungen sind nicht Gegenstand dieser Richtlinien. mehr dazu
  8. BFS MB Nr. 26 - Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich (Stand 2023)

    14,80 €
    zzgl. 7% MwSt.

    Voraussichtliche Produktionszeit: 4 Arbeitstage

    Artikelnummer: BVF10260
    Dieses Merkblatt gilt für pigmentierte Beschichtungen nach DIN EN ISO 4618 mit dekorativen Anforderungen im Außenbereich. Im Sinne dieses Merkblattes sind dies z. B. - Fassadenfarben - Lackfarben lösemittelverdünnbar / wasserverdünnbar - pastöser Fassadenputz Es gilt nicht für transparente und lasierende Beschichtungen. Das Merkblatt informiert über Farbveränderungen, die sich in Abhängigkeit von der Zeit, der Nutzung und den Einwirkungen aus der Umwelt auf Beschichtungen ergeben und beschreibt ein Klassifizierungssystem, das zur Prognose dieser Eigenschaft verwendet werden kann. Das Klassifizierungssystem gilt nur für Tönungen ab Werk und Tönungen mit vom jeweiligen Beschichtungsstoffhersteller gelieferten Tönsystemen. Festlegungen und Informationen zu Farbdifferenzen, die bei der Planung der Farbgebung, der Ausschreibung, der Bemusterung und Abtönung von Beschichtungsstoffen und ihrer handwerklichen Verarbeitung beachtet werden müssen, werden in BFS-Merkblatt Nr. 25 - Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen behandelt. 12 Seiten, Format DIN A4 mehr dazu
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